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Unterkunfts- und Gastgeberverzeichnis der Stadt Löningen

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Finden Sie Ihren Gastgeber in LöningenCOVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Einrichtung einer Notbetreuung in Kindertagesstätten ab dem 11.01.2021
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
hiermit möchten wir Sie über die Einrichtung der Notbetreuung in den Kindertagesstätten informieren.
Ziel ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Dazu sollen Kontakte möglichst vermieden und so Infektionsketten unterbrochen werden. Notgruppen dürfen und sollen dennoch betrieben werden. Die Notbetreuung wird in kleinen Gruppen stattfinden.
Oberste Prämisse bei allen Entscheidungen vor Ort muss es weiterhin sein, die Infektionsausbreitung wirksam einzudämmen. Dies kann nur gelingen, wenn die Notbetreuung möglichst zurückhaltend gewährt und in Anspruch genommen wird.
Demnach sollen Kinder aufgenommen werden, bei denen
- mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil in betriebsnotwendiger Stellung für die öffentliche Daseinsvorsorge beschäftigt ist und der Arbeitgeber die Unmöglichkeit von Arbeitszeitflexibilisierung, Arbeitsumschichtung; Nutzung von Homeoffice und/oder Abbau von Überstunden und der andere Elternteil für die Betreuung nicht herangezogen werden kann;
- alleinerziehende Beschäftigte;
- Kinder mit erhöhten pädagogischen / erzieherischem Bedarf oder besonders belasteten Familienverhältnissen;
- Kinder, bei denen sich nach aktueller fachlicher Einschätzung durch eine ausschließlich häusliche Betreuung eine Gefährdung des Kindeswohls anbahnt.
Sollten Sie Bedarf zur Betreuung Ihres Kindes haben, wenden Sie sich bitte an die Stadt Löningen, Fachbereich Familie, Bildung, Kultur, Gesundheit und Sport:
Herrn Ulrich Keil Tel.: 0 54 32 / 94 10 – 28 oder ulrichkeil@loeningen.de oder
Frau Jessica Konschuh Tel.: 0 54 32 / 94 10 – 41 oder jessicakonschuh@loeningen.de
Ich möchte darauf hinweisen, dass die vom Arbeitgeber notwendigen Bestätigungen nachträglich (bis zum 13.01.2021) vorlegt werden müssen. Dies bedeutet, dass zunächst eine Abgabe des Antragsvordrucks ohne Bestätigung des Arbeitgebers auskömmlich ist.
Bitte beachten Sie, dass der aktuelle Antragsvordruck der Stadt Löningen verwendet werden muss und ggfls. Nachweise vorgelegt werden müssen. Der Vordruck kann nachfolgende als pdf-Dokument aufgerufen werden.
Kontakt zur Stadt Löningen
Stadt Löningen
Lindenallee 1
49624 Löningen
Telefon: 0 54 32 / 94 10-0
Telefax: 0 54 32 / 94 10-36
E-Mail: stadt@loeningen.de
moobil+

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